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Unfallgutachten

Unfallgutachten im Zollernalbkreis, Kreis Tübingen und darüber hinaus:
Im Schadensfall an Ihrer Seite

Direkt nach einem Unfall überwiegt meist der Schreck – schnell aber kommt der Gedanke an den entstandenen Wertverlust auf. Das Wichtigste ist, dass Sie und alle Insassen wohlauf sind. Schäden und Ihnen dadurch entstehende Kosten trägt im Falle eines unverschuldeten Unfalls die gegnerische Versicherung. Damit Sie dabei fair wegkommen, stehen wir Ihnen mit fachkundigen Unfallgutachten im Zollernalbkreis, Kreis Tübingen und darüber hinaus zur Seite.

Auch Schäden unter 750 € bewerten wir gerne und erstellen einen Kostenvoranschlag für die Versicherung. Diese Kosten trägt ebenfalls die gegnerische Versicherung.

Wozu benötigen Sie ein Unfallgutachten?

Als Laie ist es nahezu unmöglich, korrekt einzuschätzen, wie hoch der entstandene Schaden wirklich ist. Daneben wissen viele nicht, welche weiteren Kostenansprüche sie stellen können. Damit Sie in der ganzen Sache nicht den Durchblick verlieren, unterstützen wir Sie – vom Unfall bis zur vollständigen Regulierung des Schadens!

Wir ermitteln neben den entstandenen Schäden die Kosten, die für Instandsetzung, Wiederbeschaffung und Nutzungsausfall entstehen. Auch eine eventuelle Wertminderung wird festgehalten. Die Basis für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist ein kompetent erstelltes Unfallgutachten – im Zollernalbkreis, Kreis Tübingen und darüber hinaus sind wir dafür Ihr Partner!

Wer trägt die Kosten für ein Unfallgutachten?

Im Falle eines unverschuldeten Unfalls zählt das Unfallgutachten zum Schadensumfang und muss daher ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen werden. Ausgenommen davon sind lediglich Bagatellschäden, also kleinere Lack- und Blechschäden bis zu einer Reparatursumme von etwa 750 Euro.

Häufig wird die gegnerische Versicherung Ihnen anbieten, den Schaden von einem eigenen Gutachter bewerten zu lassen. Darauf sollten Sie sich nicht einlassen, denn solche Gutachten fallen erfahrungsgemäß nicht zu Ihren Gunsten aus. Aber keine Sorge – Sie haben bei Schäden oberhalb der Bagatellgrenze immer Anspruch auf einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl!

Wie läuft eine Schadensregulierung durch unser Sachverständigenbüro ab?

Im Normalfall sieht der Prozess der Schadensregulierung mit uns wie folgt aus:

Grundsätzlich gilt selbstverständlich immer: Bei einem Unfall rufen Sie als Erstes die Polizei. Das sollten Sie auch bei kleineren Schäden, denn nur so kann einwandfrei Ihre Unschuld festgestellt werden. Die Polizei untersucht und dokumentiert dann zunächst den Unfall.

Mit der Unfallmitteilung der Polizei melden Sie sich dann bei uns. Wir besprechen die weiteren Schritte und vereinbaren zeitnah einen Termin für die Begutachtung. Am Tag der Begutachtung schaut sich Kraftfahrzeugmeister Simon Merk Ihren Wagen genau an und dokumentiert alle Schäden gründlich mit der Kamera. Danach beraten wir Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten und erstellen zügig ein schriftliches Gutachten.

Auf Wunsch übernehmen wir gerne auch die Schadensabwicklung mit der Versicherung für Sie. Außerdem unterstützen wir Sie, wenn Sie beispielsweise einen Mietwagen zur Überbrückung benötigen.

Wenn Sie eine Reparatur wünschen, arbeiten wir mit professionellen Werkstätten und Lackierfachbetrieben in der Region zusammen. Natürlich handelt es sich dabei lediglich um Empfehlungen – Sie haben prinzipiell freie Werkstattwahl!

Bei unseren Werkstattpartnern können wir darüber hinaus eine Hebebühne zur Schadensfeststellung nutzen und eine optische Achsvermessung durchführen. Diese hilft bei der Erstellung des Gutachtens und kann größere Schäden aufdecken.

Sollten Sie Rechtsbeistand benötigen, können wir Sie zudem in die Hände unserer Partnerkanzlei vermitteln. Das empfiehlt sich besonders, wenn Sie eine Auszahlung des Schadens statt einer Reparatur wünschen.